Kreditvertrag
Die rechtliche Grundlage eines jeden Kredites stellt in erster Linie der Kreditvertrag dar. Entgegen der weit verbreiteten Meinung, dass ein Darlehensvertrag immer in schriftlicher Form erfolgen muss, kann dieser vom Gesetz her auch mündlich getroffen werden. Allerdings ist dieses natürlich unüblich, da der Kreditgeber im Zweifelsfall ja die Bedingungen der Darlehensvergabe, wie zum Beispiel Darlehenssumme, Laufzeit und Rate beweisen können muss. Aufgrund dieser Beweispflicht werden heute auch nahezu alle Kreditverträge in schriftlicher Form abgeschlossen. Grundsätzlich kann jede Person einen Kreditvertrag abschließen, die vertragsfähig ist. Vertragsfähig ist man mit Erreichen der Volljährigkeit, also ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Keine Kreditvertrag abschließen dürfen demnach Minderjährige und auch geisteskranke oder geistig verwirrte Personen. Juristische Personen besitzen natürlich auch die Fähigkeit, Kreditverträge abzuschließen und werden in Form ihrer Gesellschafter oder Geschäftsführer hier rechtlich vertreten. Grundsätzlich handelt es sich bei dem Kreditvertrag also um eine zweiseitige Willenserklärung, der Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
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Auch wenn ein Kreditform an keine bestimmte Form gebunden ist, also auch „per Handschlag“ abgeschlossen werden kann, so muss dieser dennoch einige Inhalte zwingend aufweisen und darf zudem nicht gegen die guten Sitten oder gegen geltendes Recht verstoßen. So müssen sich der Kreditgeber und der Kreditnehmer zum Beispiel über die Höhe der Kreditsumme, die Höhe der Zinsen und der Rate, sowie der Vertragslaufzeit grundsätzlich einig sein. Der Kreditvertrag darf auch nicht in dem Sinne sittenwidrig sein, dass der Kreditnehmer in irgendeiner Weise gezwungen wird, den Vertrag abzuschließen. Zudem dürfen auch keine völlig überzogenen Zinssätze verlangt werden. Sind die in einem Kreditvertrag genannten Zinsen zum Beispiel mindestens doppelt so hoch wie die vergleichbaren Zinssätze, die im jeweiligen Kreditbereich am Markt verlangt werden, dann handelt es sich um Wucher und somit sogar um eine strafbare Handlung. Der Kreditvertrag müsste in solch einem Fall vom Kreditnehmer, bis auf die Rückzahlung der Kreditsumme (ohne Zinsen) auch nicht erfüllt werden.
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